Tequila hat geschrieben:Was studierst du nochmal? (Wenn du Jura studiertest, hätte ich mich als Ersti ziemlich blamiert...)
Das hat nichts mit blamieren zu tun. Als ich im ersten Semester war, hatte ich davon auch keine Ahnung und musste es auch nicht, weil es nicht auf dem Lehrplan stand. Das erste Semester war auch so schon schlimm genug.
Zu Deiner Frage:
Tequila hat geschrieben:Ich finde, die Tötung eines Menschen stellt einen Verstoß gegen die Menschenwürde dar. Dass der einfache Gesetzgeber in dem Beispiel nichts tut, um das Leben zu schützen, zeigt, dass ihm das menschliche Leben nichts wert ist. Somit verstößt er gegen Art. 1, 2 II GG.
Man darf die beiden Rechtsgüter (Menschenwürde und Recht auf Leben) nicht vermengen. Lies mal im Netz etwas zur verfassungsrechtlichen Problematik des finalen Rettungsschusses! Während das Recht auf Leben in in solchen Konstellationen unweigerlich tangiert bzw. völlig aufgehoben wird, erfolgt indes keine Verletzung der Menschenwürde. Ich gehe hier stehts von der h.M. aus, denn Andersdenkende gibt es in Jura immer.
Wenn Dich Grundrechte interessieren und Du in den Semesterferien ein wenig fleißig sein willst, kann ich Dir die Lektüre des Lehrbuchs "Grundrechte sowie Grundzüge der Verfassungsbeschwerde" von Rolf Schmidt empfehlen.
Tequila hat geschrieben:Wie kann dann erreicht werden, dass der Gesetzgeber die entsprechenden Normen erlässt?
Keine Ahnung, damit musste ich mich noch nicht auseinandersetzen. In Deinem Fall vielleicht durch Wahlspenden an die SPD.


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