Moderator: Tequila
05.11.2008, 11:22 - #1 Neues im Strafgesetzbuch
05.11.2008, 11:28 - #2 Re: Neues im Strafgesetzbuch
05.11.2008, 11:46 - #3 Re: Neues im Strafgesetzbuch
06.11.2008, 00:08 - #4 Re: Neues im Strafgesetzbuch
) und wegen seiner schwammigen Formulierung mehr Schaden verursachen wird als sonstwas. Also abzulehnen.
06.11.2008, 00:40 - #5 Re: Neues im Strafgesetzbuch
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30.11.2008, 23:22 - #6 Re: Neues im Strafgesetzbuch
(2) Ebenso wird bestraft, wer es unternimmt, einem anderen den Besitz von jugendpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben.
[...]
(4) Wer es unternimmt, sich den Besitz von jugendpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches Geschehen wiedergeben oder wer solche Schriften besitzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Satz 1 ist nicht anzuwenden auf Handlungen von Personen in Bezug auf solche jugendpornographische Schriften, die sie im Alter von unter 18 Jahren mit Einwilligung der dargestellten Personen hergestellt haben.
30.11.2008, 23:55 - #7 Re: Neues im Strafgesetzbuch
wemaflo hat geschrieben:Dass man solche Schriften nicht mehr veröffentlichen darf, ist eine Seite. Man kann es nicht kontrollieren, wenn niemand anderes davon weiß, dass es auf Tatsachen beruht.
Wäre ich also ein 16-jähriges Mädchen, könnte ich pornografische Schriften über mich verbreiten, indem ich mich als über 18 ausgebe.
Wenns um ein wirklichkeitsnahes Geschehen geht, desgleichen, allerdings kann ich dann auch ein 42-jähriger Kinderschänder sein, solange niemand davon weiß.
01.12.2008, 00:03 - #8 Re: Neues im Strafgesetzbuch
01.12.2008, 00:15 - #9 Re: Neues im Strafgesetzbuch
freeburma hat geschrieben:Wird das gesetz eigentlich von irgendjemandem zur Prüfung vors BVerfG gebracht?
Denn mMn verstößt�as gegen die Normenbestimmtheit/den Bestimmtheitsgrundsatz.
03.12.2008, 15:29 - #10 Re: Neues im Strafgesetzbuch
Tequila hat geschrieben:Nicht, wenn niemand klagt.
03.12.2008, 16:15 - #11 Re: Neues im Strafgesetzbuch
freeburma hat geschrieben:Wird das gesetz eigentlich von irgendjemandem zur Prüfung vors BVerfG gebracht?
Denn mMn verstößt�as gegen die Normenbestimmtheit/den Bestimmtheitsgrundsatz.
03.12.2008, 22:08 - #12 Re: Neues im Strafgesetzbuch
freeburma hat geschrieben:Tequila hat geschrieben:Nicht, wenn niemand klagt.
Deswegen frag ich, ob jemand weiß, dass dagegen geklagt wird?!
10.01.2009, 02:21 - #13 Re: Neues im Strafgesetzbuch

10.01.2009, 16:58 - #14 Re: Neues im Strafgesetzbuch
23.01.2009, 13:49 - #15 Re: Neues im Strafgesetzbuch
23.01.2009, 17:52 - #16 Re: Neues im Strafgesetzbuch

1. formal sollten Absätze klar durch eienFreizeile getrennt werden. Das ist einmal der Fall, zweimal nicht.
2. Ende des 3. letzten Absatztes: "Das ist im Bezug auf jugendpornographische Schriften eine Sicherheitslücke.”" heißt es nicht "in Bezug auf.."?
frechbengel hat geschrieben:3. vorletzter Absatz: "Wird ihnen diese Möglichkeit (den Trieb mit Pornos von Scheinminderjährigen zu befridigen; A. d. V.) genommen, so entsteht vielleicht ein erhöhtes Risiko, dass diese sich häufiger an echten Kindern vergehen." - Das ist sehr einseitig. Unbeleuchtet bleibt die Frage, ob Menschen nicht durch den Konsum entsprechender Schriften immer mehr auf Phädophilie konditioniert werden und sie sich eines Tages eben doch an echten Kindern vergreifen.
4.. letzterAbsatz: "Wir haben hier also einen zutiefst konservativen Paragraphen vor uns, der an sich unschuldige Pädophile kriminalisiert und somit nur die Symptome, aber nicht die Ursachen bekämpft." (Hervorhebung von mir) - Das halte ich für eine äußerst unglückliche Formulierung!
Der Artikel ist pointiert geschrieben, enthält aber Darstellungen und Sichtweisen, die den Eindruck erwecken, daß die Phädophilen geschützt werden müssen.:
24.01.2009, 12:51 - #17 Re: Neues im Strafgesetzbuch
Tequila hat geschrieben:berichtigt.
Ich habe außerdem am Schluss richtiggestellt, dass du den Thread eröffnet hast und der Beitrag von mir stammt.
Tequila hat geschrieben:Ich argumentiere unter der Prämisse, dass Pädophilie ähnlich wie Homosexualität eine sexuelle "Andersorientierung" darstellt, die durch eine genetische Prädisposition verursacht werden. Möglich sind auch andere Faktoren; die Möglichkeit einer willentlichen Beeinflussung sehe ich aber nicht, weshalb sich mir deine Frage nicht stellte. Ich gehe dabei (unzulässigerweise?) von mir selbst aus: Schwulen-Pornographie erregt mich nicht und auch dem Gedanken an sexuellen Kontakt mit Kindern kann ich wenig abgewinnen. Darum würde ich mir schon überhaupt keine Kinderpornographie kaufen, wenn sie erlaubt wäre, genauso wie ich mir keine Schwulen-Pornos kaufe. Die Möglichkeit, dass ein andauernder Einfluss solcher Pornographie meine sexuelle Orientierung ändern könnte, ist daher auch nicht gegeben.
Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt.
Tequila hat geschrieben:Die Formulierung ist nur unglücklich, wenn man sie aus dem Zusammenhang reißt. Die Gesichtspunkte, die zu dieser These führten, habe ich ja zuvor ausführlich dargelegt. Sei aber eingeladen, einen besseren Vorschlag für den Satz zu bringen.
Tequila hat geschrieben:Im Übrigen ist dein Eindruck vollkommen richtig: Pädophile müssen geschützt werden, solange sie keine Straftaten begehen. Man kann niemanden dafür einsperren, dass er pädophil ist - er hat es sich schließlich nicht ausgesucht. Man kann jemanden nur wegen konkreten Straftaten wie Kindesmissbrauch verurteilen. Ist dies nicht der Fall, ist ein Pädophiler genauso schützenswert wie ein "normaler" Mensch.
Noch deutlicher wird das, wenn man "pädophil" durch "dunkelhäutig" ersetzt und behauptet, dass Schwarze einen Hang zum Betrug hätten. Es erscheint (zu Recht) lächerlich, einen schwarzen nicht wegen eines Verbrechens einzusperren, sondern dafür, dass er durch seine Geburt evtl. leichter ein Verbrechen begehen könnte.
24.01.2009, 23:41 - #18 Re: Neues im Strafgesetzbuch
ist erfolgt.
frechbengel hat geschrieben:Du sprichst vom Schutz der Phädophilen, aber läßt kein Wort über den Schutz der Kinder fallen. Das ist einseitig und bei diesem Thema nicht angebracht.
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