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Moderator: Tequila

Beitrag05.11.2008, 11:22 - #1 Neues im Strafgesetzbuch

Das Strafrecht ist heute, Mittwoch den 5.11.2008, um den Begriff der "jugenpornographischen Schriften" bereichert geworden. Das Thema wird von Juristen und Nicht-Juristen bereits konstrovers diskutiert. Die Krux an dem Gesetz liegt offenbar in der Formulierung, daß nicht ein tatsächliches, sondern auch eine bloß "wirklichkeitsnahe" Darstellung bereits unter das Verbot mit Strafandrohung fällt. Es damit nicht hinreichend, wenn die dargestellten Personen mindestens 18 Jahre alt sind. Sie dürfen auch nicht als unter 18jährige Erscheinen.

Damit geht es implizit auch um eine zweite Frage: Wann fängt Pornographie an? Neben dieser grundsätzlicen Frage interessieren mich Eure Meinungen und Ideen zu (konstruierten oder erlebten) Fällen, die damit strafbar würden, es aber nach Eurem Empfinden nicht sein sollten und andersherum zu Fällen, die soweit straffrei waren, aber es sein sollten. Wovor sollte man in diesem Kontext Jugendliche schützen und was kann oder muß man ihnen selbst überlassen?


Links zum Thema:

Beck-Blog mit dem Wortlaut des Gesetzes
Jugendpornographie.Blogspot
Law-Blog
heisse-online

Gruß
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Beitrag05.11.2008, 11:28 - #2 Re: Neues im Strafgesetzbuch

Also, ich hab davon auch bei lawblog, heise und beck gelesen. Und naja....was soll man davon halten?
Es ist ein sehr gummihafter Paragraph. Denn in einer Zeit, in der 14jährige wie 20järihge aussehen und andersrum kann man mMn nicht sagen, was jetzt unter das "Erscheinen als unter 18jährige" fällt. Muss es beuwsst passieren? Und wieso ist das übrehaupt strafbar? Damit wird entsprechenden Fetischen etc. ein Riegel vorgeschoben wird der mMn nicht nötig ist. Zum Beispiel ercheint jemand wie eine unter 18jährige,wenn sie eine Schuluniform anhat? Ist es schon eindeutig pronographisch, wenn die Frau an einem Lutscher lutscht und leicht verführerisch schaut?
Was ist mit Bildern von minderjährigen Freundinnen? Wieso will man das jemandem verbieten?
Ich verstehe den gesamten Sinn dieses Paragraphen nicht.
Und was ist, wenn die Freundin, von der der Partner Nacktbilder hat, 20 ist, aber aussieht als könnte sie 17 sein. Ist das strafbar?
Finde das Gesetz a)unnötig und b) viel zu gummiartig.
Aber deine meinung würde mich auch noch interessieren!
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freeburma
 
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Beitrag05.11.2008, 11:46 - #3 Re: Neues im Strafgesetzbuch

Ich muß gestehen, daß dazu noch gar keine abschließende Meinung habe. Problematisch finde aber auf jeden Fall diesen Fall: Die zierliche Lise (20) und ihrem Freund Hans (ebenfalls 20) gefällt es irre, wenn sie im Schulmädchen-Look auf unartiges schmutziges Mädchen macht. Sie machen davon auch gern ebenso eindeutige wie für sie private Photos. Diese veröffentlichen sie zwar nicht, aber der Besitzt ist ja auch strafbar. Lise und ans wären damit kriminell - es weiß nur keiner. Soweit jedenfalls. Lise zeigt mal ein paar Bilder ihrer Freundin. Als sie sich von ihrem Freund trennt, oder Lises Freundin mit Lise oder ihrem Freund in Streit gerät, erstatt sie Anzeige. Viele andere Wege wären denkbar, wie das private kriminelle Handeln der beiden dann doch zur Verfolgung gelangt. - Dies wäre in meinen Augen ein Fall, der zu Unrecht bestraft würde und entsprechend auch zu Unrecht kriminalisiert würde.

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Beitrag06.11.2008, 00:08 - #4 Re: Neues im Strafgesetzbuch

Schwierig. Wie auch schon freeburma gesagt hat - ein Gummiparagraph. Was mich auch erstaunt hat, war die Formulierung des Gesetzes: Die Änderung ist für Nicht-Juristen (zumindest für mich) kaum zu erkennen, da sie sich nur unter dem unscheinbaren Wort "wirklichkeitsnah" verbirgt.

Aufgrund einer anderen Diskussion kann ich mir aber vorstellen, was der Gesetzgeber meint: Macht es denn für einen Konsumenten von kinder- und jugendpornographischen Schriften einen Unterschied, ob er wirklich Minderjährige sieht oder ob diese nur so aussehen, nur so tun? Macht es für mich einen Unterschied, ob meine Schuhe original von Puma sind oder nur gefälscht aus China? Laufen kann ich mit beiden. Das ist im Bezug auf jugendpornographische Schriften eine Sicherheitslücke.
Beachtlich ist die Rigorosität, mit der der Gesetzgeber Pädophilie bekämpft. Während sonst alle anderen sexuellen Neigungen toleriert werden, wird Pädophilie bekämpft. Verständlich, bei dem Risiko für unsere Kinder. Dabei sind aber Projekte wie "Kein Täter werden" äußerst rar angesiedelt (keine Möglichkeiten für Therapien oder Triebkontrolle). Da sollte man froh sein, wenn Pädophile sich "nur" mit Pornographie befriedigen und sich nicht an Kindern vergehen, was sonst wahrscheinlicher wäre. Mit dem Kampf gegen Pädophilie wird auch die Kinderpornographie rigoros bekämpft. Ebenfalls verständlich, werden doch alleine durch die Herstellung von Kinderpornographie diese Kinder bereits missbraucht. Dass allerdings schon der Besitz oder der Versuch, in den Besitz zu gelangen, unter Strafe gestellt wird, ist schon heftig, wenn man bedenkt, dass man "Mein Kampf" (AFAIK) ohne Probleme besitzen darf, nur nicht handeln.

Man sieht also, aus der konservativen Sicht unserer Gesetzgeber mag dieser Paragraph sinnvoll sein. Schließlich verfehlt er aber sein Ziel, indem er nur die Symptome und nicht die Ursachen bekämpft (wie typisch mal wieder - wie mit den höheren Strafen für kriminelle Jugendliche :rolleyes: ) und wegen seiner schwammigen Formulierung mehr Schaden verursachen wird als sonstwas. Also abzulehnen.

Auf frechbengels zweiten Absatz habe ich leider momentan keine Antworten oder Ideen. Übrigens ist schon allein die Frage, wann Pornographie anfängt, sehr subjektiv, was den Gummicharakter des Gesetzes noch einmal unterstreicht.
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Beitrag06.11.2008, 00:40 - #5 Re: Neues im Strafgesetzbuch

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Beitrag30.11.2008, 23:22 - #6 Re: Neues im Strafgesetzbuch

Dass man solche Schriften nicht mehr veröffentlichen darf, ist eine Seite. Man kann es nicht kontrollieren, wenn niemand anderes davon weiß, dass es auf Tatsachen beruht.
Wäre ich also ein 16-jähriges Mädchen, könnte ich pornografische Schriften über mich verbreiten, indem ich mich als über 18 ausgebe.
Wenns um ein wirklichkeitsnahes Geschehen geht, desgleichen, allerdings kann ich dann auch ein 42-jähriger Kinderschänder sein, solange niemand davon weiß.

Das Gesetz hat aber noch eine andere Seite:
(2) Ebenso wird bestraft, wer es unternimmt, einem anderen den Besitz von jugendpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben.
[...]
(4) Wer es unternimmt, sich den Besitz von jugendpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches Geschehen wiedergeben oder wer solche Schriften besitzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Satz 1 ist nicht anzuwenden auf Handlungen von Personen in Bezug auf solche jugendpornographische Schriften, die sie im Alter von unter 18 Jahren mit Einwilligung der dargestellten Personen hergestellt haben.

Also macht man sich strafbar, wenn man so etwas liest.
Da hier ja auch ein paar Bekannte aus dem Gulli rumstreifen: Was ist, wenn eine 12-jährige im Zwischenmenschlichen von ihren erotischen Abenteuern berichtet und um Rat sucht? Erstens ist der Gulli dran, weil er diese Informationen zugänglich macht, zweitens der nichtsahnende Leser.

Man sieht also, dass da noch einige Klarheit fehlt...
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Beitrag30.11.2008, 23:55 - #7 Re: Neues im Strafgesetzbuch

wemaflo hat geschrieben:Dass man solche Schriften nicht mehr veröffentlichen darf, ist eine Seite. Man kann es nicht kontrollieren, wenn niemand anderes davon weiß, dass es auf Tatsachen beruht.
Wäre ich also ein 16-jähriges Mädchen, könnte ich pornografische Schriften über mich verbreiten, indem ich mich als über 18 ausgebe.
Wenns um ein wirklichkeitsnahes Geschehen geht, desgleichen, allerdings kann ich dann auch ein 42-jähriger Kinderschänder sein, solange niemand davon weiß.

Achtung: "Schriften" bedeutet im Juristendeutsch nicht nur Schriften im Sinne von Texten o.ä., sondern auch Bilder, Filme etc.

Das, was du im Zitat sagst, verstehe ich nicht ganz. Aber egal, wie alt die Person ist: wenn sie aussieht, als wäre sie minderjährig, ist es verboten.
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Beitrag01.12.2008, 00:03 - #8 Re: Neues im Strafgesetzbuch

Wird das gesetz eigentlich von irgendjemandem zur Prüfung vors BVerfG gebracht?
Denn mMn verstößt�as gegen die Normenbestimmtheit/den Bestimmtheitsgrundsatz.
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Beitrag01.12.2008, 00:15 - #9 Re: Neues im Strafgesetzbuch

freeburma hat geschrieben:Wird das gesetz eigentlich von irgendjemandem zur Prüfung vors BVerfG gebracht?
Denn mMn verstößt�as gegen die Normenbestimmtheit/den Bestimmtheitsgrundsatz.

Nicht, wenn niemand klagt.
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Beitrag03.12.2008, 15:29 - #10 Re: Neues im Strafgesetzbuch

Tequila hat geschrieben:Nicht, wenn niemand klagt.

Deswegen frag ich, ob jemand weiß, dass dagegen geklagt wird?!
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Beitrag03.12.2008, 16:15 - #11 Re: Neues im Strafgesetzbuch

freeburma hat geschrieben:Wird das gesetz eigentlich von irgendjemandem zur Prüfung vors BVerfG gebracht?
Denn mMn verstößt�as gegen die Normenbestimmtheit/den Bestimmtheitsgrundsatz.


Meinen Rechtsempfinden nach ist das auch zu ungenau. Ab wann eine Frau 18 ist, läßt sich definitiv sagen. Aber ab wann ein Geschehen "wirklichkeitsnah" ist, steht in den Sternen. Reicht da schon, wenn eine Darstellerin eine Schulmädchenuniform aus einem Sex-Shop trägt? Oder wo fängst das dann genau an?

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Beitrag03.12.2008, 22:08 - #12 Re: Neues im Strafgesetzbuch

freeburma hat geschrieben:
Tequila hat geschrieben:Nicht, wenn niemand klagt.

Deswegen frag ich, ob jemand weiß, dass dagegen geklagt wird?!

Ich weiß es nicht. Das Gesetz ist in der Öffentlichkeit ja auch kaum bekannt.
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Beitrag10.01.2009, 02:21 - #13 Re: Neues im Strafgesetzbuch

http://www.netzeitung.de/internet/560219.html

Heute habe ich das gelesen. Das finde ich übertrieben. Bald kommen Leute lebenslänglich hinter Gitter, weil sie nur an Mord gedacht haben! Ich habe andernorts gelesen, dass die Zugänglichmachung solcher Pornographie die Gefahr der Nachahmung birgt und man schon allein deshalb auch wirklichkeitsnahe Geschehnisse verbieten müsse. Aber dann müsste man so ziemlich alles verbieten, was im Kino oder Fernsehen außer Liebesfilmen läuft. Morde, Explosionen, Prügeleien, Banküberfälle - sogar Jerry (die Maus) klaut Tom manchmal etwas... böse böse. :/
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Beitrag10.01.2009, 16:58 - #14 Re: Neues im Strafgesetzbuch

ähm ja, kommt immer auf die situation an, so allgemeine Aussagen sidn immer schlecht.
Aber diese Hetze auf alles, was irgendwie anstößig sein könnte halte ich auch für falsch.
Auch diese Hetze auf Pädophile. Mans oltle einsehen, das Pornos etc. eher eine ABreaktion eines Triebes sind als die "aufgeilung"und das Triebtäter danach besonders vergewaltigen dürfen.
Soweit ich weiß ist Sex mit Tieren in Deutschland gar nicht verboten, wenn mich nicht alles täuscht....warum auch...
Diese ganzen Gesetze sind nur auf absolute Intoleranz andern gegenüber anzusehen...früher waren es Homosexuelle, heute sind es halt Sodomisten und Pädophile(wobei Sex mit Kindern niemals erlaubt werden sollte!!!).
Aber man sollte aufhören, das alles als Krankheit anzusehen, anstatt zu akzeptieren, das unterschiedliche Menschenhalt unterschiedlich sind.
Und jemand, der seine Triebe unterdrückt, ist viel gefährlicher, als jemand der sich tagtäglich an Pornos abreagiert, denn der befriedigt damit seine Triebe.


P.S.: wer wirklich Zeit hat, dem kann ich all diese Artikel mal empfehlen:
http://www.heise.de/suche/?q=p%C3%A4dop ... &rm=search
WIrklich teilweise sehr informativ, hab jetzt leider keine Zeit, die Goldstücke rauszusuchen.
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Beitrag23.01.2009, 13:49 - #15 Re: Neues im Strafgesetzbuch

Ich wußte gar nicht, daß es inzwischen einen FreiBlog-Artikel zu diesem Thread gibt.

Zum Artikel:

1. formal sollten Absätze klar durch eienFreizeile getrennt werden. Das ist einmal der Fall, zweimal nicht.

2. Ende des 3. letzten Absatztes: "Das ist im Bezug auf jugendpornographische Schriften eine Sicherheitslücke.”" heißt es nicht "in Bezug auf.."?

3. vorletzter Absatz: "Wird ihnen diese Möglichkeit (den Trieb mit Pornos von Scheinminderjährigen zu befridigen; A. d. V.) genommen, so entsteht vielleicht ein erhöhtes Risiko, dass diese sich häufiger an echten Kindern vergehen." - Das ist sehr einseitig. Unbeleuchtet bleibt die Frage, ob Menschen nicht durch den Konsum entsprechender Schriften immer mehr auf Phädophilie konditioniert werden und sie sich eines Tages eben doch an echten Kindern vergreifen.

4.. letzterAbsatz: "Wir haben hier also einen zutiefst konservativen Paragraphen vor uns, der an sich unschuldige Pädophile kriminalisiert und somit nur die Symptome, aber nicht die Ursachen bekämpft." (Hervorhebung von mir) - Das halte ich für eine äußerst unglückliche Formulierung!

Der Artikel ist pointiert geschrieben, enthält aber Darstellungen und Sichtweisen, die den Eindruck erwecken, daß die Phädophilen geschützt werden müssen.:

Ich distanziere mich ausdrücklich von diesem FreiBlog-Artikel.

Ich würde es begrüßen, wenn der Aritkel als Diskussionsthread nicht auf den Thread verweist, den ich eröffnet habe. Da der Autor auf Freiblog sehr klein geschreiben ist, könnte der indruck entstehen, daß ich diesen Artikel geschrieben habe.

Lieben Gruß
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Beitrag23.01.2009, 17:52 - #16 Re: Neues im Strafgesetzbuch

Schön, dass du auch den freiblog liest, frechBengel. :T
Der dortige Artikel stellt eine Ausformulierung meines Beitrages in diesem Thread dar (deshalb enthält auch dieser den Link zum freiblog). Damals gab es noch nicht viele Artikel, sodass ich eine günstige Möglichkeit gekommen sah, den freiblog etwas zu füllen.
1. formal sollten Absätze klar durch eienFreizeile getrennt werden. Das ist einmal der Fall, zweimal nicht.
2. Ende des 3. letzten Absatztes: "Das ist im Bezug auf jugendpornographische Schriften eine Sicherheitslücke.”" heißt es nicht "in Bezug auf.."?

berichtigt.
Ich habe außerdem am Schluss richtiggestellt, dass du den Thread eröffnet hast und der Beitrag von mir stammt.
frechbengel hat geschrieben:3. vorletzter Absatz: "Wird ihnen diese Möglichkeit (den Trieb mit Pornos von Scheinminderjährigen zu befridigen; A. d. V.) genommen, so entsteht vielleicht ein erhöhtes Risiko, dass diese sich häufiger an echten Kindern vergehen." - Das ist sehr einseitig. Unbeleuchtet bleibt die Frage, ob Menschen nicht durch den Konsum entsprechender Schriften immer mehr auf Phädophilie konditioniert werden und sie sich eines Tages eben doch an echten Kindern vergreifen.

Ich argumentiere unter der Prämisse, dass Pädophilie ähnlich wie Homosexualität eine sexuelle "Andersorientierung" darstellt, die durch eine genetische Prädisposition verursacht werden. Möglich sind auch andere Faktoren; die Möglichkeit einer willentlichen Beeinflussung sehe ich aber nicht, weshalb sich mir deine Frage nicht stellte. Ich gehe dabei (unzulässigerweise?) von mir selbst aus: Schwulen-Pornographie erregt mich nicht und auch dem Gedanken an sexuellen Kontakt mit Kindern kann ich wenig abgewinnen. Darum würde ich mir schon überhaupt keine Kinderpornographie kaufen, wenn sie erlaubt wäre, genauso wie ich mir keine Schwulen-Pornos kaufe. Die Möglichkeit, dass ein andauernder Einfluss solcher Pornographie meine sexuelle Orientierung ändern könnte, ist daher auch nicht gegeben.
Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt.

4.. letzterAbsatz: "Wir haben hier also einen zutiefst konservativen Paragraphen vor uns, der an sich unschuldige Pädophile kriminalisiert und somit nur die Symptome, aber nicht die Ursachen bekämpft." (Hervorhebung von mir) - Das halte ich für eine äußerst unglückliche Formulierung!

Der Artikel ist pointiert geschrieben, enthält aber Darstellungen und Sichtweisen, die den Eindruck erwecken, daß die Phädophilen geschützt werden müssen.:

Die Formulierung ist nur unglücklich, wenn man sie aus dem Zusammenhang reißt. Die Gesichtspunkte, die zu dieser These führten, habe ich ja zuvor ausführlich dargelegt. Sei aber eingeladen, einen besseren Vorschlag für den Satz zu bringen.

Im Übrigen ist dein Eindruck vollkommen richtig: Pädophile müssen geschützt werden, solange sie keine Straftaten begehen. Man kann niemanden dafür einsperren, dass er pädophil ist - er hat es sich schließlich nicht ausgesucht. Man kann jemanden nur wegen konkreten Straftaten wie Kindesmissbrauch verurteilen. Ist dies nicht der Fall, ist ein Pädophiler genauso schützenswert wie ein "normaler" Mensch.
Noch deutlicher wird das, wenn man "pädophil" durch "dunkelhäutig" ersetzt und behauptet, dass Schwarze einen Hang zum Betrug hätten. Es erscheint (zu Recht) lächerlich, einen schwarzen nicht wegen eines Verbrechens einzusperren, sondern dafür, dass er durch seine Geburt evtl. leichter ein Verbrechen begehen könnte.
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Beitrag24.01.2009, 12:51 - #17 Re: Neues im Strafgesetzbuch

Tequila hat geschrieben:berichtigt.
Ich habe außerdem am Schluss richtiggestellt, dass du den Thread eröffnet hast und der Beitrag von mir stammt.


super.

Tequila hat geschrieben:Ich argumentiere unter der Prämisse, dass Pädophilie ähnlich wie Homosexualität eine sexuelle "Andersorientierung" darstellt, die durch eine genetische Prädisposition verursacht werden. Möglich sind auch andere Faktoren; die Möglichkeit einer willentlichen Beeinflussung sehe ich aber nicht, weshalb sich mir deine Frage nicht stellte. Ich gehe dabei (unzulässigerweise?) von mir selbst aus: Schwulen-Pornographie erregt mich nicht und auch dem Gedanken an sexuellen Kontakt mit Kindern kann ich wenig abgewinnen. Darum würde ich mir schon überhaupt keine Kinderpornographie kaufen, wenn sie erlaubt wäre, genauso wie ich mir keine Schwulen-Pornos kaufe. Die Möglichkeit, dass ein andauernder Einfluss solcher Pornographie meine sexuelle Orientierung ändern könnte, ist daher auch nicht gegeben.
Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt.


Es ging mir icht darum zu behaupten, daß man Dich oder jeden zum Phädophilen machen kann, indem man Dir bzw. ihm nur regelmäßig entsprechende Sachen zeigt. Wir sprechen hier über den entsprechend Veranlagten. In diesem Kontext wende ich mich gegen die Einseitigkeit, in der Du behauptest, daß die wirklichkeitsnahe Pornographie verhindere, daß tatsächlich Kinder mißbraucht werden. Ich denke aber eher, daß es - bei entsprechend veranlagten - auch anders herum sein kann, sprich, daß entsprechende Pornographie dazu führt, daß eine vorhandene Veranlagung in die Tat umgesetzt werden will. Dafür spricht z. B. das Interview mit einem mehrfachen geständigen Trieb-Mörder, der in den USA vor seiner Hinrichtung von einem Journalisten ausführlich interviewt wurde. Der Triebtäter erklärt darin ausführlich, wie er auch durch den Konsum von Gewaltpornographie ein immer größeren Trieb verspürt, tatsächlich eine Frau zu ermorden.

Bei einem derart sensiblen Thema ist eine solche Einseitigkeit unangebracht.

Tequila hat geschrieben:Die Formulierung ist nur unglücklich, wenn man sie aus dem Zusammenhang reißt. Die Gesichtspunkte, die zu dieser These führten, habe ich ja zuvor ausführlich dargelegt. Sei aber eingeladen, einen besseren Vorschlag für den Satz zu bringen.


Der Kontext ist schon klar, aber dennoch halte den Terminus "unschuldige Phädophile" für irreführend und bedenklich. Reden wir über einen Phädophilen, dann sprechen wir über jemanden der auf Kinder steht und diesen unter Umständen schweren Schaden zufügen kann. Was Du mit diesem unglücklichen Terminus meinst, ist vielleicht jemand, der mit seiner Freundin darauf steht, daß sie beim Sex eine Schulmädchenuniform trägt. Würden diese beiden jetzt auch noch mit dem Camcorder ein Filmchen ihres wilden Treibens machen, so wären sie zu unrecht kriminalisiert (§ 184 c Abs. 3. StGB). Dieses wilde Filmpärchen würden wir aber kaum "unschuldige Phädophile" nenne.

Tequila hat geschrieben:Im Übrigen ist dein Eindruck vollkommen richtig: Pädophile müssen geschützt werden, solange sie keine Straftaten begehen. Man kann niemanden dafür einsperren, dass er pädophil ist - er hat es sich schließlich nicht ausgesucht. Man kann jemanden nur wegen konkreten Straftaten wie Kindesmissbrauch verurteilen. Ist dies nicht der Fall, ist ein Pädophiler genauso schützenswert wie ein "normaler" Mensch.
Noch deutlicher wird das, wenn man "pädophil" durch "dunkelhäutig" ersetzt und behauptet, dass Schwarze einen Hang zum Betrug hätten. Es erscheint (zu Recht) lächerlich, einen schwarzen nicht wegen eines Verbrechens einzusperren, sondern dafür, dass er durch seine Geburt evtl. leichter ein Verbrechen begehen könnte.


Du sprichst vom Schutz der Phädophilen, aber läßt kein Wort über den Schutz der Kinder fallen. Das ist einseitig und bei diesem Thema nicht angebracht.

allgemein

Dein Blogeintrag kommt mir - aufgrund ihrer Einseitigkeit - vor wie eine Verteidigungschrift für die wirklichkeitsnahe Darstellung entsprechender Inhalte. Das ist unangebracht und ich stimme dem nicht zu. Kritikwürdig finde ich an dem Gesetz, daß auch Dinge unter Strafe stellen könnte, die vielleicht nicht bestraft werden sollten.

Lieben Gruß
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Beitrag24.01.2009, 23:41 - #18 Re: Neues im Strafgesetzbuch

Ich glaube, wir sprechen aneinander vorbei, frechbengel. Bei erneuter Revision des Artikels glaube ich auch zu wissen, warum: Ich steige ein mit Scheinminderjährigkeit und "niemand scheint mehr sicher", ich betone das Gummihafte an diesem Paragraphen. Danach komme ich aber vollkommen von diesem wichtigen Punkt ab, vernachlässige ihn völlig. Hier herrscht Überarbeitungsbedarf. Ich schreibe von da an nur noch über "echte" Pädophile.

Warum fordere ich den Schutz von unschuldigen Pädophilen (die es also bisher vermeiden konnten, sich an Kindern zu vergehen)? Pädophile sind nicht automatisch schlechtere Menschen, weil sie sich ihre sexuelle Andersorientierung nicht ausgesucht haben. Es ist daher falsch, jemanden zu verfolgen, nur weil er pädophil ist.
Als Ventil für seinen Trieb, gerade um sich nicht an Kindern vergehen zu müssen (von deinem amerikanischen Fall mit dem Gewaltvideo wusste ich nichts), sucht sich ein Pädophiler (meinem Beitrag zufolge) die Kinderpornographie. Echte Kinderpornographie ist aber vollkommen zu Recht verboten, weil bei deren Herstellung Kinder sexuell missbraucht werden. Als einziger gangbarer Ausweg für Pädophile kommt daher nur Scheinminderjährigenpornographie infrage. Ich sehe also gerade diese Scheinminderjährigenpornographie als Schutz für die Kinder an, die ohne sie leichter zum Opfer von Übergriffen würden. Außerdem fordere ich mehr Projekte wie "Kein Täter werden", anstatt solche Pädophile, die sich mit Scheinminderjährigenpornographie bisher von der echten Tat abhalten konnten, zu kriminalisieren. Diese bieten einen größeren Schutz als eine restriktive Gesetzgebung.

Edit des Artikels folgt. :edit: ist erfolgt.

:edit:

frechbengel hat geschrieben:Du sprichst vom Schutz der Phädophilen, aber läßt kein Wort über den Schutz der Kinder fallen. Das ist einseitig und bei diesem Thema nicht angebracht.

Wie würdest du Kinder schützen vor jemandem, der nichts getan hat, bei dem aber ein erhöhtes Risiko zum Kindesmissbrauch vorliegt?
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