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Beitrag18.08.2009, 14:33 - #1 BaföG - sonstige Vermögensgegenstände

Laut der Beschreibung im Hifszettelchen ist damit wohl mein gesamter Sachbesitz gemeint?!

Muss ich jetzt ne vollständige Inventur machen und mir zu allem einen Beleg schreiben lassen?

Es kotzt mich wirklich an, dass ich jetzt schon die Hose vor dem Staat runterlassen muss und mich bücken soll, aber neben der Schule noch arbeiten gehen will ich nicht, zumal ich noch nicht einmal weiß, wie viele Stunden ich nächstes Jahr haben werde. :head:
Und dann jammern sie, dass es an qualifizierten Arbeitskräften mangelt! Das System ist zum Reinschlagen! :rolleyes:

Anmerkung am Rande: Für ein versoffenenes Alki-Pennerleben würde mein Geld auch so reichen. Schulbücher und Materialien (einen Lehrmittelgutschein bekomme ich ironischerweise nicht mehr, weil ich ja jetzt die Mittlere Reife habe und damit "freiwillig" Schüler bin) sind dann halt nicht mehr drin. Es ist zum Kotzen; die machen sich echt ihre zukünftige HartzIV-Generation. :head:
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Beitrag18.08.2009, 15:11 - #2 Re: Bafög|sonstige Vermögensgegenstände

alter_Bekannter hat geschrieben:muss ich jetzt ne vollständige Inventur machen und mir zu allem nen Beleg schreiben lassen?


Das dürfte wohl schwierig werden. Für Alltagsgegenstände hat man oft keine Rechnung mehr.
Hm, ruf' mal an und frag nach.
Ich weis es auch nciht...
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Philipus II
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Beitrag18.08.2009, 15:18 - #3 Re: Bafög|sonstige Vermögensgegenstände

Philipus II hat geschrieben:Hm, ruf' mal an und frag nach.

leichter gesagt als getan, die zuständigen sind Beamte -.- (das heißt die haben jetzt Feierabend, heute morgen war ich schon bei ihnen wegen was anderem)
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Beitrag18.08.2009, 20:31 - #4 Re: Bafög|sonstige Vermögensgegenstände

"Sonstige Vermögensgegenstände" im Sinne dieses Antrags sind Vermögensgegenstände, die nicht unter die Beschreibungen der Zeile 95 bis 102 fallen und auch keine Haushaltsgegenstände sind. "Haushaltsgegenstände sind die beweglichen Sachen, die zur Einrichtung der Wohnung, Führung des Haushalts und für das Zusammenleben der Familie bestimmt sind. Regelmäßig rechnen dazu Möbel, Geschirr, Radio oder Fernseher. Personenkraftfahrzeuge können, ebenso wie andere Gegenstände nur dann Haushaltsgegenstände sein, wenn sie angemessen sind. Diese Bewertung obliegt dem Amt für Ausbildungsförderung. Bitte geben Sie daher den Verkehrswert Ihres Personenkraftfahrzeuges an."

Wenn Du nicht wirklich etwas von Wert hast, braucht Dich diese Zeile auch nicht weiter zu stören. Durchstreichen oder, wenn Du zu den anderen Vermögenarten ebenfalls keine Angaben machen kannst, das linke Kästchen in Zeile 94 ankreuzen und jut is.


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Beitrag18.08.2009, 21:26 - #5 Re: Bafög|sonstige Vermögensgegenstände

andere Quelle hat mir auch gesagt das es mehr in Richtung: "was hast du an richtig teuren Luxusgütern?" geht

also alles unter einem Wiederverkaufswert von 300€(und es etwas ist das "was jeder hat"[=so wurde es mir beschrieben]) fällt flach?
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Beitrag18.08.2009, 21:51 - #6 Re: Bafög|sonstige Vermögensgegenstände

alter_Bekannter hat geschrieben:also alles unter einem Wiederverkaufswert von 300€(und es etwas ist das "was jeder hat"[=so wurde es mir beschrieben]) fällt flach?


Klingt ganz vernünftig. Im Zweifel sollte man einfach vom Wortlaut ausgehen. Wenn die Rede von Vermögensgegenständen ist, dann sind damit nicht gewöhnliche Gegenstände oder Dinge von hohem persönlichem Wert gemeint, sondern solche, die man evtl. für ein nettes Sümmchen auf regulären Märkten veräußern kann. Darum wollen die auch den jeweiligen Zeitwert einer Sache erfahren.


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Beitrag08.09.2009, 13:07 - #7 Re: Bafög|sonstige Vermögensgegenstände

Genau. Es geht dabei ja darum, dass du kein Bafoeg bekommst bis du dein eigenes Vermögen aufgebraucht hast (afaik). Ich könnte auch wetten, dass erst sonstige Vermögenswerte ab insgesamt vxyzEuro interessant sind.
Sonst könntest du ja einfach eine Briefmarkensammlung im Wert von 10.000Euro kaufen damit das nicht berücksichtigt wird beim Bafoeg.
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Beitrag09.09.2009, 12:18 - #8 Re: Bafög|sonstige Vermögensgegenstände

Es geht darum, dass dein Gesamtbesitz (alles Geld nicht nur die Vermögensgegenstände) nicht 5200€ Überschreiten. Wenn es doch so wäre, würde sich dein Baföganspruch verringern.
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Beitrag20.09.2009, 03:27 - #9 Re: BaföG - sonstige Vermögensgegenstände

Mir geht es nun ähnlich wie dem alten_Bekannten. Ich habe mehr Geld, als der Freibetrag zulässt. Das ärgert mich, da ich extra auf das Studium gespart habe. Hätte ich die ganze Zeit in Saus und Braus gelebt, hätte ich mir täglich Kaviar statt einer dünnen Schicht Butter aufs Brot geschmiert, wäre ich anstatt mir ein paar Nudeln zu kochen zu Johann Lafer zum Essen gegangen, dann würde ich jetzt mehr Geld bekommen.

Wie kann ich die Anrechnung jetzt umgehen? Ein Auto zu kaufen, wäre wegen den Unterhaltskosten zu teuer. Musikinstrumente werden nicht angerechnet. Vielleicht sollte ich mir eines kaufen?
Das ist jetzt vielleicht eine ungewöhnliche Frage, aber: Werden Samuraischwerter angerechnet? Echte Samuraischwerter behalten ja ähnlich wie Geigen unabhängig vom Alter ihren Wert.
Ich brauche sowieso noch einen Laptop. Wird der angerechnet?


PS: Nach Prüfung meines eigenen Textes habe ich einen Satz durchgestrichen, da er Anlaß zum Verstoß gegen §4(2) FBN geben könnte, da mit "Umgehung", sofern mir niemand eine legale Möglichkeit nennen kann, faktisch ein Betrug bzw. eine Ordnungswidrigkeit nach §58 BaföG gemeint ist.
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Beitrag21.09.2009, 16:25 - #10 Re: BaföG - sonstige Vermögensgegenstände

Es ist unter Studenten nicht unüblich, das eigene Vermögen umzuschichten, um Bafög zu erhalten.
Sehr populär ist die Methode, das Geld in Bargeld umzuwandeln und in einem Bankschließfach zu lagern. Die Behörde hat keine MÖglichkeit, den Inhalt des Schließfachs zu überprüfen.
Man sollte allerdings keine 10k Euro auf einmal abheben. Die Variante ist einfach, birgt kaum Risiken und hat als Nachteil nur die Üblichen von Schwarzgeld: keine Zinsen, schwerer sauber zu bekommen.
Dies ist allerdings ganz klar illegal.

Für mich stellt sich die Frage nicht, meine Eltern verdienen zu viel.

Die Umgehung durch die Anschaffung von Gegenständen, die nicht unter die aufzuzählenden Wertgegenstände fallen, dürfte legal sein.
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